Psychotherapie
Burak Yazman
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Honorar und Kostenübernahme

Die Abrechnung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der Stundensatz für eine Therapiestunde à 50 Minuten beträgt je nach Aufwand zwischen 131,15€ - 153,00€. Je nach Notwendigkeit und Versicherungskonditionen können weitere Leistungen wie diagnostische Erhebungen, biografische Anamnese und Berichterstellung hinzukommen.

Für die ersten beiden Sitzungen berechne ich in der Regel 100,55€ pro Sitzung – dies entspricht der empfohlenen Regelsatz gemäß der Gebührenordnung.

Ich halte diesen Betrag für fair, da diese Sitzungen dem Kennenlernen und der Klärung der Behandlungsnotwendigkeit dienen.

Die GOP finden Sie im vollen Umfang als Download

In der Regel werden die Kosten für die Psychotherapie vollständig oder zum großen Teil von den privaten Versicherungen übernommen. Jeder Tarif ist individuell, klären Sie bitte vor Therapiebeginn, welche Bedingungen Ihre Krankenversicherung stellt und fordern Sie gegebenenfalls die erforderlichen Antragsunterlagen.

Beihilfestellen erstatten in der Regel die Psychotherapiekosten. Die erforderlichen Antragsunterlagen erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle.

Für Selbstzahler sind keine Formalitäten notwendig. Sie erhalten Hilfe und Unterstützung ohne bürokratischen Aufwand. Die Psychotherapie bleibt anonym, es erfolgt keine Diagnosestellung und keine Weitergabe von Informationen an Krankenkassen. Dies kann für manche Menschen einen erheblichen Vorteil darstellen, da bspw. bei einer Bewerbung für den Staatsdienst, dem Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung die hinterlegten Informationen geprüft werden. Die Behandlungskosten können Sie gegebenenfalls in Ihrer Steuererklärung bei den Sonderausgaben steuermindernd geltend machen.

Seit 2013 ermöglicht ein Vertrag zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesverteidigungsministerium (BMVg) die Inanspruchnahme von Psychotherapie in Privatpraxen. Dafür ist eine quartalsgültige Überweisung des Truppenarztes erforderlich. Bei Fragen oder Interesse kontaktieren Sie mich gerne.

Da ich eine Privatpraxis führe, kann ich leider nicht direkt mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Sie können sich jedoch vorab bei Ihrer Krankenkasse über die Möglichkeit einer Kostenerstattung für eine außervertragliche Psychotherapie informieren. Alternativ können Sie die Therapie selbstverständlich als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

Nähere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie in dem Faltblatt zum Download